Der Sportseeschifferschein ist der vierthöchste nautische Befähigungsnachweis, den die Bundesrepublik Deutschland für Sportschiffer zu vergeben hat. Sie sehen, die Anforderungen die ans Segeln gestellt werden sind unvergleichbar größer als bei anderen Führerscheinen.
Trotzdem ist jedoch der Sportküstenschifferschein nicht zwingend zur Prüfungsteilnahme am Sportseeschifferschein erforderlich, jedoch fallen die praktischen Anforderungen für die Ausstellung des SSS beim Besitz des SKS wesentlich geringer aus. So muss man anstelle von 1000 als Wachführer oder dessen Stellvertreter gefahrenen Seemeilen, nur 700 Seemeilen ohne spezifische Funktion vorweisen.
Außerdem knüpft der SSS auch theoretisch an das Wissen des Sportküstenschifferscheines an und ist hauptsächlich um das Thema "Radar" erweitert.