Im nautischen Funkverkehr werden die Bezeichnungen des Internationalen ICAO- Alphabetes verwendet, das im Volksmund, aufgrund seiner militärischen Nutzung, auch als NATO-Alphabet bekannt ist.
Die Deutschen Buchstabiertafeln haben, auch im innerdeutschen bzw. deutschsprachigen Funkverkehr, keinerlei Geltung. Insbesondere Rufzeichen (Also Bootsnamen, Funknamen von Booten etc.) müssen im NATO-Alphabet buchstabiert werden, sobald sie Bestandteil einer Kommunikation sind.
Dies ist auf den internationalen Fernmeldevertrag zurückzuführen, unter dessen Punkt "Vollzugsordnung für den Funkdienst" (VO-Funk), der sich die International Maritime Organisation (IMO) anschloss.