Wichtig ist es, an dieser Stelle anzumerken, wann ein Boot als "Segelboot" gilt, und wann ein Boot unter Segel als "maschinenbetriebenes Fahrzeug" gilt. Dies ist ein wichtiger Unterschied, der insbesondere bei der Prüfung zum Sportbootführerschein-See zu beachten ist. Auch wenn ein Segelboot die Segel gehisst hat, gilt es als Motorboot, sobald es gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt. Wird also auch nur zur leichten Kursunterstützung der Motor angeworfen, fällt das Fahrzeug nicht mehr in die Kategorie Segelboot! In der Prüfung wird zudem die Frage nach der Kenntlichmachung des Motorbetriebes gefragt. Nun, in der Theorie das so einfach, dass es in der Praxis nie verwirklicht wird, obwohl es sollte: Die Fahrzeuge, die mit Hilfe eines Maschinenantriebes fahren, müssen einen schwarzen Kegel führen, dessen Spitze nach unten zeigt. Aber wie gesagt, in der Praxis ist dieser Kegel nur selten zu sehen. Machen Sie es vielleicht trotzdem, nachdem Sie die hohe Schule des Segelns bei segeln-wissen.de gelernt haben :-)
Das Gleiche gilt auch für die Führung der Positionslichter. Sobald ein Fahrzeug unter Segel mit Maschinenantrieb läuft, muss es die für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Positionslichter führen. Lesen Sie hierzu vielleicht auch noch einmal unser Dossier über die korrekte Führung von Positionslichtern beim Segeln und Bootsfahren.