Wann muss ausgewichen werden?
Die Antwort ist natürlich sehr einfach: Dann wann es notwendig ist. Dazu muss natürlich ersteinmal gewusst werden, woran man ableiten kann, dass man mit einem anderen Schiff auf Kollisionskurs liegt. Dies erfolt durch mehrfache Kompasspeilung und Einschätzung der Entfernung. Man peilt das andere Boot an und merkt sich die festgestellte Gradzahl und die geschätzte Entfernung zum anderen Boot. Einige Zeit später peilt man das Selbe Boot nocheinmal an. Ist die Entfernung geringer geworden ohne das sich die Gradzahl bei den Kompasspeilungen geändert hat, liegt man mit dem anderen Boot auf Kollisionskurs. Ist es nicht eindeutig zu entscheiden, ob man Gefahr läuft mit dem Gegner zusammenzustoßen, muss immer von der schlimmstmöglichen Option ausgegangen werden. Man muss annehmen, dass die Gefahr besteht und Gegenmaßnahmen einleiten! Besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes, muss immer ausgewichen werden, egal wer die Ausweichpflicht innehat!! In der Theorie können alle Fragen, in der diese Gefahr des Zusammenstoßes vorkommt so beantwortet werden. Man muss ausweichen sobald auch nur die Gefahr der Kollision besteht!! Egal ob man ein Maschinenfahrzeug oder ein Segelfahrzeug fährt! Die Durchführung eines Ausweichmanövers muss klar zu erkennen sein und frühzeitig erfolgen, so dass es auf dem anderen Schiff nicht zu Unklarheiten kommt, ob die Vorfahrtsregeln eingehalten werden.