Neben der Seeschifffahrtsstraßenverordnung, der Schifffahrtsstraßenordnung Emsmündung gibt es noch ein weiteres Gesetz. Dieses Gesetz heißt Seesicherheitsuntersuchungsgesetz (SUG). Wie man es bereits aus dem Namen dieses Gesetzes ableiten kann, befasst sich dieses Gesetz hauptsächlich mit dem Verhalten in Situationen, die eine Seesicherheitsuntersuchung nach sich ziehen. Es regelt also beispielsweise das Verhalten nach Zusammenstößen, Havarien oder anderer Unfälle. So besagt es, dass alle Vorkommnisse, bei denen es zu einem Schaden (egal ob an Bord oder Person) gekommen ist, bei der Bundessstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) gemeldet werden müssen. Die BSU hat ihren Sitz in Hamburg. Dabei sollten der BSU alle Angaben übermittelt werden, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Angaben, die festgehalten und übermittelt werden müssen sind beispielsweise Ort und Zeitpunkt des Vorkommnisses, dessen Hergang, eine Beschreibung der Schadensart sowie Angaben über Schiff und Crew der am Unfall beteiligten Parteien. Zusätzlich zum SUG werden auch Verhaltensmaßregeln nach einem Unfall von der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt geregelt.