Eine Kategorie, die wir in unserem Portal dem Punkt SEEMANNSCHAFT zuordnen wollen, beschäftigt sich mit dem Thema der "seemännischen Sorgfaltspflicht". Wir erinnern uns, dass Seemannsbrauch ein Schlagwort für alle Selbstverständlichkeiten darstellt, die eingehalten und beachtet werden müssen, um Unfälle und Gefahren für Leib und Leben der Besatzung, sowie Vorfälle die das Schiff und die Schifffahrt betreffen, schon im Vorfeld zu vermeiden.
Was verstehen wir nun unter "Seemännische Sorgfaltspflicht"?
Man erfüllt die seemännische Sorgfaltspflicht, wenn man die selbst erkannten und umsichtig vorausgesehenen Sicherheitsgebote und Vorsichtsmaßnahmen, die über die Verkehrsvorschriften hinaus gehen, beachtet. Diese vorausschauende Art des Segelns ist eine der Selbstverständlichkeiten, die oben als Seemannsbrauch beschrieben werden- somit ist die seemännische Sorgfaltspflicht also Teil des Seemannsbrauchs. Natürlich darf sich die Seemännische Sorgfaltspflicht nicht ausschließlich darauf beschränken, die etwaigen Vorkommnisse jenseits der Sicherheitsmaßregeln zu vermeiden. Es ist genauso Bestandteil der Seemännischen Sorgfaltspflicht, die bestehenden Sicherheitsregeln zu kennen und anzuwenden, um so gar nicht erst in bedrohliche Situationen zu kommen, die vom Gesetzgeber (bzw. dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) erkannt, formuliert und veröffentlicht wurden. Diese Veröffentlichungen findet man im Skript "Sicherheit im See- und Küstenbereich" des Bundesamtes für Seeschifffahrt .